Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: Juli 2013

1. Geltungsbereich

1.1 DICUBE MEDIA GMBH (im Folgenden „DICUBE“) erbringt Dienstleistungen und/oder Werkleistungen bzw. Lieferungen (gemeinsam im folgenden „vertragsgegenständliche Leistungen“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), wie im beigefügten Angebot näher beschrieben.
1.2 Durch diese AGBs und das Angebot (gemeinsam „Vertrag“) wird die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern abschließend geregelt. Dies gilt ungeachtet allfälliger Verweise des Kunden auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu diesen AGB in Widerspruch stehen, denen keinerlei rechtliche Wirkung zukommt. Abweichungen von diesen AGBs sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch DICUBE wirksam.
1.3 Sollten sich die Bestimmungen dieser AGBs und die Bestimmungen des Angebotes widersprechen, gehen jene des Angebotes vor.
1.4 Diese AGBs bleiben auch für allfällige Folgeaufträge, auch wenn es zu keinem weiteren schriftlichen Angebot kommt, gültig.

2. Angebot/Vertragsziel/Projektziele

2.1 Angebote der DICUBE gelten als freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn DICUBE nach Erhalt des vom Kunden unterfertigten Angebotes dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.
2.3 Angaben in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten etc. über die von DICUBE angebotenen Leistungen sind unverbindlich. Maßgeblich sind nur die von DICUBE im Vertrag ausdrücklich bestätigten Angaben bzw. die Spezifikationen.
2.4 Der Kunde beabsichtigt von DICUBE die im Angebot näher beschriebenen IT-Komponenten zu erwerben und/oder DICUBE mit einigen unterstützenden Dienstleistungen zu beauftragen. Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Komponenten bekannt. Er trägt das Risiko, dass die Komponenten seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat der Kunde sich vor Vertragsabschluss durch Mitarbeiter der DICUBE oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Vorgaben des Kunden bedürfen der Schriftform.
2.5 Beide Vertragspartner können Änderungen im Leistungsumfang des Vertrages vorschlagen. Änderungswünsche werden von DICUBE auf ihre Auswirkungen auf Qualität, Preise und Termine überprüft. Der Aufwand für die Prüfung kann in Rechnung gestellt werden. Falls der Änderungswunsch durchführbar ist, wird das Ergebnis dem Kunden als Änderungsangebot übermittelt. Bis zur Annahme des Änderungsangebotes wird das Projekt nach den alten Vorgaben fortgeführt.

3. Lieferungen, Liefertermine, Leistungserbringung

3.1 Sämtliche Lieferungen der DICUBE erfolgen ab Werk bzw. ab Lager des relevanten Herstellers, wobei Nutzung und Gefahr mit dem Abgang der Lieferung ab dessen Werk auf den Kunden übergehen. Dies auch dann, wenn die Lieferungen im Rahmen einer Montage durch DICUBE erfolgen oder wenn der Transport durch DICUBE durchgeführt oder orga-nisiert wird. Lieferungen werden, sofern keine abweichende Lieferanschrift mitgeteilt wurde, direkt an die vom Kunden vorgegebene Rechnungsadresse geliefert.
3.2 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt durch DICUBE, sofern nicht anders vereinbart, in einer von DICUBE gewählten branchenüblichen Weise (zB. Online, am Standort des Computersystems, am Standort des Kunden) innerhalb der normalen Arbeitszeit der DICUBE. Für Leistungserbringungen außerhalb der normalen Arbeitszeit werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der, die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Personen obliegt der DICUBE.
3.3 Grundlage der, für die Leistungserbringung von DICUBE eingesetzten Lieferungen, Leistungen und Komponenten ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf Grund von vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologien erforderlich, wird DICUBE auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes neues Angebot unterbreiten.
3.4 Werden vom Kunden Schulungen gegen gesondertes Entgelt bestellt, können diese nach Ermessen der DICUBE auch in von DICUBE zu bestimmenden Räumlichkeiten abgehalten werden. Die Auswahl zur Einschulung geeigneter Mitarbeiter ist Sache des Kunden, daher kann DICUBE für den Erfolg der Schulung keine Gewähr übernehmen. DICUBE weist darauf hin, dass sie für Probleme im Umgang mit den Komponenten, die durch mangelhafte Ausbildung des Bedienungspersonales verursacht sind, nicht haftet und sich in diesem Fall unter Umständen die Wartungsentgelte erhöhen.
3.5 DICUBE haftet nicht für Qualitätsmängel der vertragsgegenständlichen Leistungen, hinsichtlich des vom Kunden gewählten Verwendungsortes oder der technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung geschaffen hat. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Verwendung der von DICUBE erbrachten Leistungen zu schaffen. Von DICUBE erbrachte Beratungsleistungen für die Schaffung der kundenseitigen/räumlichen Voraussetzungen zur Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt, auch wenn sie vom Angebot nicht umfasst sind.
3.6 DICUBE übernimmt keine Verantwortung für von ihr nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Vertrag definierten Schnittstelle, die den im Vertrag spezifizierten Leistungen physisch und logisch vorgelagert sind.
3.7 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Belieferung der DICUBE durch Vorleistungserbringer, DICUBE nicht oder nur teilweise zur Leistung verpflichtet ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistungen informiert DICUBE den Kunden unverzüglich und rückerstattet bereits erbrachte Gegenleistungen.
3.8 Es bleibt DICUBE vorbehalten, auch Vorauslieferungen, Teillieferungen bzw. Teilleistungen vorzunehmen und diese zu verrechnen.
3.9 Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

4. Entgelt/Zahlung

4.1 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für Lieferungen vorab zur Zahlung fällig. Von DICUBE erbrachte Dienstleistungen sind am Ende eines jeden Monates nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten. Entgelte für Werkleistungen sind in Teilzahlungen entsprechend dem Angebot zu vergüten. Wartungsentgelte sowie Hostinggebühren sind am Beginn eines jeden Vertrags- bzw. Kalenderjahres vorab zu vergüten.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Angebot nicht anders festgelegt. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Teilrechnungen gelten die in diesem Punkt 4. festgesetzten Bedingungen analog. Bei Zahlungsverzug werden für die ausstehenden Rechnungsbeträge Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zur Zahlung fällig. Die im Falle des Verzuges entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Inkassobüros und Rechtsanwälten sind vom Kunden zu tragen, § 458 UGB gilt entsprechend.
4.3 Sämtliche Preise der DICUBE verstehen sich in Euro ohne Ust. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Die Kosten für Fahrt-, Nächtigungs- und Taggelder werden dem Kunden nach den jeweils gültigen Sätzen gesonderten in Rechnung gestellt. Im Falle von Lieferungen enthalten die Preise auch nicht die Kosten betreffend den Transport, eine Versicherung, die Verladung, die Verpackung sowie die Demontage für die ordnungsgemäße Rücknahme oder die Entsorgung der Lieferung, welche Kosten vom Kunden gesondert zu entrichten sind.
4.4 Bei Zahlungsverzug behält sich DICUBE unbeschadet sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe das Recht vor vollkommen Leistungen auszusetzen, zu beenden oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat kein Aufrechnungsrecht gegen Ansprüche von DICUBE. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistungserbringung bzw. Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängeln an den Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten. DICUBE behält sich das Eigentum an sämtlichen Lieferungen, für welche Punkt 6. dieser AGB nicht anwendbar ist, bis zur voll-ständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Darüber hinaus ist DICUBE berechtigt – unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes – des Kunden ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf Kosten des Kunden, nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die vom Kunden hiermit eingeräumte Eigenmacht wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang DICUBE umgehend Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die vertragsgegenständlichen Leistungen befinden, zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet die vertragsgegenständlichen Leistungen während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes behutsam zu behandeln und DICUBE unverzüglich von Zugriffen Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu unterrichten.
4.5 Zusätzlich erbrachte Leistungen, wie insbesondere Updates, Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen und Wartungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der DICUBE nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
4.6 Periodisch verrechenbare Entgelte und Entgelte, die nach Aufwand berechnet werden, können durch DICUBE durch schriftliche Benachrichtigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten geändert werden. Die Änderung tritt am ersten Tag der Verrechnungsperiode in Kraft, die mit dem in der Benachrichtigung angeführten Wirksamkeitsdatum oder danach beginnt. Vereinbarte Entgelte für Lieferungen und/oder Werkleistungen können von DICUBE den geänderten Konditionen, wie Lohnkosten, Währungskursen und Rohstoffkosten angepasst werden.
4.7 Alle, sich aus dem Vertragsverhältnis oder der damit verbundenen Tätigkeit der DICUBE ergebenden Abgabenschuldigkeiten, mit Ausnahme von Umsatzsteuer und Gewinnbesteuerungen der DICUBE, trägt der Kunde. Wird DICUBE für solche Abgaben in Anspruch genommen, wird der Kunde DICUBE schad- und klaglos halten.

5. Abnahme

5.1 Soweit DICUBE Werkleistungen und/oder Lieferungen für den Kunden erbringt, wird der Kunde mit Unterstützung von DICUBE Abnahmetests durchführen, um zu überprüfen, ob die Leistungsergebnisse im Wesentlichen den vertraglichen Leistungsinhalten des Angebotes entsprechen. Der Kunde ist zur Abnahme oder Teilabnahme von vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet, soweit diese im Wesentlichen den vertraglichen Leistungsinhalten des Angebotes entsprechen.
5.2 Sofern keine andere Frist vereinbart ist, hat der Kunde die jeweilige Abnahmeprüfung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Vorlage der Fertigstellungsanzeige durch DICUBE durchzuführen.
5.3 Weichen die Werkleistungen und/oder Lieferungen von den vertraglichen Vereinbarungen ab, so wird DICUBE alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Kunde wird die Werkleistungen und/oder Lieferungen nach erfolgter Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Kalendertagen erneut prüfen.
5.4 Teilt der Kunde DICUBE innerhalb des Abnahmezeitraumes wesentliche Mängel nicht mit oder setzt der Kunde die Arbeiten im Rahmen der Produktion oder in sonstiger Weise im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes im Echtbetrieb ein, so gelten die Werkleistungen und/oder Lieferungen von DICUBE vom Kunden als abgenommen.
5.5 Versäumt es DICUBE innerhalb von 28 Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, die wesentlichen Mängel zu beseitigen, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall ist die Haftung der DICUBE auf die Rückerstattung der Vergütung, die der Kunde der DICUBE für die Arbeiten oder für die mangelhaften Werkleistungen und/oder Lieferungen gezahlt hat, beschränkt.
5.6 Sofern Werkleistungen und/oder Lieferungen in irgendeiner Phase der Leistungserbringung vom Kunden genehmigt oder freigezeichnet wurden, ist DICUBE berechtigt, sich für die nachfolgenden Phasen der Leistungserbringung auf diese Abnahme zu berufen.

6. Immaterialgüterrechte, Erfindungen, Know-how

6.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt stehen alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiterschutz- und Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten Werkleistungen und/oder Lieferungen der DICUBE bzw. deren Lizenzgebern zu.
6.2 Der Kunde darf abgenommene Werkleistungen und/oder Lieferungen nach vollständiger Bezahlung ausschließlich für interne Geschäftszwecke am vereinbarten Aufstellungsort zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Lizenzen verwenden, kopieren und intern verteilen und erwirbt der Kunde in diesem Zusammenhang lediglich eine nicht – exklusive Werknutzungsbewilligung. Eine Übertragung des Source Codes von DICUBE an den Kunden ist weder für Standard- noch für Individualsoftware geschuldet. Der Kunde darf die vertragsgegenständlichen Leistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens DICUBE Dritten nicht weitergeben, zugänglich machen, übertragen, verleihen, vermieten oder verpachten, abändern, unterlizenzieren, teilen, dekompilieren, rückentwickeln oder sonst verfügbar machen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen werden keine weiteren Rechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen erworben. Ausgenommen davon sind grafische Werkleistungen der DICUBE, welche das Corporate Design des Kunden betreffen. An solchen grafischen Werkleistungen erhält der Kunde ein Werknutzungsrecht. DICUBE ist jedoch berechtigt, die grafischen Werkleistungen für alle Zwecke, insbesondere für andere Kunden, zu nutzen und abzuändern, sofern dies nicht gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung des Vertrages oder gegen Markenrechte des Kunden verstößt.
6.3 Die Rechte des Kunden gemäß Punkt 6.2. sind bei mitgelieferter Hardware ausschließlich auf die Nutzung auf dieser Hardware, bei selbständiger Software ausschließlich auf die im Vertrag nach Type, Anzahl und Aufstellungsort definierte Hardware beschränkt.
6.4 In Bezug auf Software darf der Kunde Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DICUBE anfertigen, sofern dem keine ausdrücklichen Verbote des Lizenzgebers oder Dritter entgegenstehen. Im Fall von Kopien sind sämtliche Vermerke in Bezug auf das Eigentum und Copyright in die Kopien mit zu übertragen. Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen oder Ähnliches an den vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen vom Kunden weder entfernt, bearbeitet, verändert noch unleserlich gemacht werden.
6.5 Der Kunde stellt den Erwerb von etwaigen Rechten an Produkten Dritter sicher und wird sich für alle diesbezüglichen Gewährleitungs- und Wartungsansprüche ausschließlich an den Dritten halten. Gleiches gilt für Open Source Software, die in den Werkleistungen und/oder Lieferungen enthalten ist. DICUBE ist berechtigt, Drittprodukte in die Werkleistungen und/oder Lieferungen zu integrieren, sofern dem Kunden hierdurch keine Mehrkosten entstehen. Nutzt der Kunde lizenzpflichtige Software, die ihm von DICUBE zur Verfügung überlassen wurde, so hat er die jeweiligen Softwarelizenzbestimmungen und die vom jeweiligen Rechtsinhaber für diese Software angegebenen Nutzungsbestimmungen zu beachten. Diese Bestimmungen werden dem Kunden von DICUBE in der Originalsprache übermittelt. DICUBE trifft keine Pflicht diese in die deutsche Sprache zu übersetzen.
6.6 Im Falle schwerer Verstöße des Kunden gegen die Bedingungen des Vertrages ist DICUBE berechtigt, die Nutzungsrechte des Kunden an den Softwarekomponenten zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde alle Kopien der Softwarekomponenten zu löschen, alle Datenträger und Unterlagen zurückzugeben und schriftlich die Beendigung der Nutzung zu erklären.
6.7 Angebote, Konzepte, Ausführungsunterlagen wie Pläne und Skizzen, Muster Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen etc. bleiben geistiges Eigentum der DICUBE und unterliegen den einschlägigen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz.
6.8 Sollten während der Abwicklung des Vertrages aus der Zusammenarbeit des Kunden und der DICUBE neue Erfindungen, verwertbare Ideen oder Ähnliches entstehen, sind beide Vertragspartner zur gemeinschaftlichen Nutzung des Know How berechtigt.
6.9 Wird der Kunde wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter aufgrund der Nutzung eines Teiles des Vertragsgegenstandes in Anspruch genommen, wird DICUBE ihn schadlos halten, wenn der Kunde ihm diesen Sachverhalt unverzüglich anzeigt und er DICUBE alle Verhandlungen überlässt. DICUBE wird im Falle berechtigter Ansprüche Dritter für den Kunden die notwendigen Rechte an den Lieferungen bzw. Werkleistungen erwerben oder gleichwertige Komponenten liefern oder gegen Rückstellung der Lieferungen dem Kunden die Kosten der Lieferungen erstatten.
Der Kunde ist nicht befugt, diesbezüglich irgendwelche Anerkennungserklärungen abzugeben. Der Kunde bevollmächtigt DICUBE zu seiner Vertretung in Bezug auf diesbezügliche Streitigkeiten.

7. Gewährleistung

7.1 DICUBE gewährleistet für den Zeitraum von 1 Jahr ab Gefahrenübergang bzw. ab Erbringung der Werkleistungen, dass diese im Wesentlichen den Ausführungen im Angebot, falls vorhanden der Produktbeschreibung bzw. Dokumentation entsprechen. Während der Abnahme auftretende Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu rügen, sonstige auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Auch verdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles der Leistungen können nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gelten die Leistungen als genehmigt, womit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur gültig, sofern sie reproduzierbare Mängel betreffen.
7.2 DICUBE erklärt und gewährleistet weiters, dass Hostingleistungen mit angemessener Sorgfalt und fachmännisch gemäß den Bedingungen im Angebot erbracht werden und sich am Liefertag in betriebsbereitem Zustand befinden. DICUBE übernimmt keine Gewährleistung für die Einsetzbarkeit der Hosting – Umgebung nach diesem Zeitpunkt. Auf Bestellung übernimmt DICUBE jedoch die Wartung der Hosting – Umgebung.
7.3 Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat DICUBE nach ihrer Wahl die mangelhafte Lieferung bzw. den mangelhaften Teil der Lieferung, auszutauschen, nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen, oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen. Ersetzte Teile gehen ins Eigentum der DICUBE über. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
7.4 Von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen sind solche Mängel, die aufgrund von Nichtbeachtung der Dokumentation und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile sowie nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung, ungeeigneter Betriebsmaterialien, geänderter Schnittstellen, Betriebskomponenten und Parameter, nicht ordnungsgemäßer Betriebsbedingungen entstehen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Dies gilt ebenso bei Mängeln an Soft- oder Hardware von Dritten bzw. für Beschädigungen, welche auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladung, Überspannung und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung selbst bezieht sich auch nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
7.5 Kann DICUBE trotz angemessener Anstrengungen wesentliche Mängel nicht völlig beheben, wird die vertragsgemäß fällige Vergütung verhältnismäßig reduziert.
7.6 Soweit die Leistungen von DICUBE beratender Natur sind, werden keine bestimmten Geschäftserfolge zugesichert oder garantiert. Die Umsetzung von durch DICUBE erteilter Ratschläge und Empfehlungen erfolgt durch den Kunden und unter dessen alleiniger Verantwortung. Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.

8. Haftung

8.1 Sofern gesetzlich zulässig, haftet DICUBE nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder für Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer im Falle von Personenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung der DICUBE bei grober Fahrlässigkeit ist mit dem Gesamtbetrag der vom Kunden für die Ausführung der Leistungen und/oder Lieferungen zu zahlenden Vergütung begrenzt. Im Falle von wiederkehrenden Leistungen (Wartung, Hosting etc.) ist die Haftung der DICUBE mit dem durchschnittlichen, einfachen, jährlichen Auftragsvolumen begrenzt. Die Beweislast für das Verschulden der DICUBE obliegt dem Kunden.
8.2 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten übernimmt DICUBE keine Haftung.
8.3 Die Haftung für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ist, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
8.4 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
8.5 Der Kunde kann Haftungsansprüche nur innerhalb von 12 Monaten ab Feststellung des die Haftung begründenden Schadens geltend machen.
8.6 Für jeden Verstoß des Kunden gegen Punkt 6. „Immaterialgüterrechte“ dieser AGB wird der Kunde der DICUBE schadenersatzpflichtig, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

9. Mitwirkungspflichten

9.1 Der Kunde wird DICUBE bei der Leistungserbringung unentgeltlich unterstützen und zeitgerechten Zugang zu entsprechenden Daten, Informationen, Gebäuden und gegebenenfalls Personal des Kunden sicherstellen. Die Ausführung der Leistungen und Lieferungen der DICUBE ist von der rechtzeitigen und umfassenden Erbringung der Mitwirkungspflichten des Kunden und seinen mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Entscheidungen und Genehmigungen abhängig.
9.2 DICUBE ist bei der Erfüllung der vertragsgemäßen Verpflichtungen auch von vom Kunden bereit gestellten Daten, Materialien und sonstigen Informationen und auf deren Verwendung ohne unabhängige Untersuchung oder Überprüfung angewiesen und berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen und Lieferungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen zu verlassen.
9.3 Sofern vertragsgegenständliche Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch DICBUE erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Arbeitsplätze, sowie Infrastruktur in erforderlichen Umfang und erforderlicher Qualität unentgeltlich zur Verfügung.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet auf seinem Computer regelmäßige lokale Sicherungskopien von seinem verwendeten Datenbestand (Content, Videos, Lichtbilder etc.) zu erstellen.
9.5 Allfällige, der DICUBE aufgrund eines Verstoßes der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz der DICUBE in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn DICUBE durch Fremdeinwirken an der Montage verhindert und die Fertigstellung verzögert wird.

10. Webhosting/Domainregistrierung

10.1 Stellt DICUBE Hostingleistungen zur Verfügung so erhält der Kunde das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Hosting-Umgebung der DICUBE mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines FTP Clients bzw. über Weblogin die mit der Hosting Umgebung verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte an der Hosting – Umgebung bzw. den Softwareapplikationen erhält der Kunde nicht.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Hosting Umgebung über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Hosting Umgebung zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Der Kunde hat zudem die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde gewährleistet, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Servern von DICIUBE) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden. Der Kunde wird die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Hosting Umgebung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
10.3 Der Kunde darf die Hosting Umgebung nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von DICUBE schädigen können.
10.4 Der Kunde darf den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen.
10.5 Der Kunde verpflichtet sich DICUBE von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Hosting Umgebung durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheber-rechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Hostings Umgebung verbunden sind. Erkennt der Kunde einen solchen, drohenden Verstoß, so wird er DICUBE unverzüglichen schriftliche darüber informieren.
10.6 Der Kunde verpflichtet sich vor der Versendung oder Übertragung von Daten auf die Hosting Umgebung diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
10.7 Der Kunde wird, nach Abgabe einer Störungsmeldung, der DICUBE die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtungen von DICUBE vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
10.8 DICUBE ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Hosting Umgebung und zu dessen Daten unverzüglich zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber DICUBE widerlegt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Vergütung zu zahlen.
10.9 Im Falle von Websites ist der Kunde für die vollständige und inhaltlich korrekte Verfassung seiner Website selbst verantwortlich. DICUBE übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Informationen auf der Website. Dies gilt auch, wenn DICUBE für den Kunden, vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte auf der Website veröffentlicht. Sobald der Kunde seine Inhalte auf der Website veröffentlicht hat bzw. diese durch DICUBE veröffentlichen hat lassen, ist er verpflichtet die übertragenen Daten auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und dessen Rechtmäßigkeit zu bestätigen. DICUBE ist nicht verpflichtet Daten des Kunden oder von Dritten auf deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Kunde wird DICUBE von sämtlichen Ansprüchen Dritter und daraus resultieren Schadenersatzansprüchen, die aufgrund des Inhalts einer Website gegenüber der DICUBE geltend gemacht werden schad- und klaglos halten. Für einen gesetzeskonformen Webauftritt (Einhaltung des ECG, der Impressums-pflichten, der Mediengesetzes etc.) ist der Kunde selbst verantwortlich.
10.10 Sofern im Angebot vereinbart vermittelt DICUBE dem Kunden die vom ihm gewünschte Domain, in Namen und auf Rechnung des Kunden. Eine Prüfung, ob die gewünschte Domain in fremde Rechte eingreift trifft DICUBE nicht und wird der Kunde DICUBE gegen alles diesbezüglichen Forderungen und Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos halten.
10.11 Für den Fall, dass DICUBE in ihrem Namen eine Internetdomain für den Kunden registriert hat erklärt sich DICUBE, bei Aufkündigung des Vertragsverhältnisses, bereit dem Kunden die registrierte Internetdomain unentgeltlich zu übertragen und wird DICUBE in diesem Zusammenhang alle Erklärungen abgeben, die nach den Richtlinien und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zur Übertragung der Internetdomain an den Kunden erforderlich sind. Die diesbezüglichen Dokumente und Unterlagen sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Soweit für die Übertragung der Internetdomain Gebühren, Auslagen bzw. Kosten anfallen (Übertragungsgebühren der Vergabestelle) werden diese Gebühren, Auslagen bzw. Kosten vom Kunden getragen.

11. Rücktritt vom Vertrag

11.1 Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist DICUBE jederzeit berechtigt, hinsichtlich der gesamten bzw. des noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. DICUBE ist jedenfalls u.a. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
– wenn die Ausführung der Lieferungen bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
– wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von DICUBE weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Lieferung bzw. Leistung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
– über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde,
– wenn auf Grund von Umstände höherer Gewalt die Erbringung der Leistungen für mindestens 3 Monate nicht möglich ist,
– wenn der Kunde mit Begleichung einer Rechnung trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen in Verzug ist.
11.2 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche der DICUBE sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die vertragsgegenständlichen Leistungen vom Kunden noch nicht übernommen wurden, sowie für von DICUBE erbrachte Vorbereitungshandlungen. DICUBE steht an dieser Stelle auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
11.3 Rücktritte des Kunden vom Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der DICUBE möglich. Ist DICUBE mit der Beendigung des Vertrages einverstanden, so hat sie das Recht neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
11.4 Hostingverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden, wobei das Datum des Poststempels gilt.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 DICUBE und der Kunden verpflichten sich und ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des § 15 DSG 2000 und werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSG 2000 treffen.
12.2 Übergebene Unterlagen können Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der DICUBE bzw. des Kunden enthalten, deren unbefugte Verwertung und Weitergabe einen strafbaren Tatbestand nach UWG darstellt. Die Vertragsparteien verpflichten sich daher, die jeweils vertraulichen Informationen der anderen Partei stets und so wie die eigenen geschützten und vertraulichen Materialien zu schützen, wobei ein angemessenes Maß an Sorgfalt nicht unterschritten werden darf.

13. Höhere Gewalt

DICUBE haftet nicht für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer- oder andere Unglücksfälle, Streik, Arbeitsauseinandersetzungen, Seuchen und Epidemien, Krieg, Terrorismus, sonstige Gewalt oder Gesetze, Verordnungen oder andere Vorgaben von Staatsgewalten etc. zurückzuführen sind.

14. Geltendmachung von Ansprüchen

Sofern im Einzelfall nicht gesondert vereinbarte oder gesetzliche Bestimmungen kürzere Fristen vorsehen, sind alle Ansprüche des Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust inner-halb von 12 Monaten ab dem Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses geltend zu machen.

15. Abwerbung von Mitarbeitern

Für die Laufzeit des Vertrages und ein (1) Jahr nach dessen Beendigung darf keine Partei Personal der jeweils anderen Partei, das direkt bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgewirkt hat, als Mitarbeiter abwerben, ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei eingeholt zu haben.

16. Pressemitteilungen

Der Kunde darf keine Presseerklärungen über die vertragsgegenständlichen Leistungen der DICUBE ohne schriftliche Zustimmung von DICUBE abgeben. DICUBE darf den Kunden jedoch namentlich und unter Verwendung des Logos als Kunde von DICUBE erwähnen und Meldungen über den Abschluss des Vertrages veröffentlichen sowie die Art der Leistungen in DICUBEs Werbematerial, Präsentationen, auf der Website und in Angeboten für bestehende und potentielle Kunden allgemein beschreiben. Für den Fall, dass DICUBE als Subunternehmerin tätig wird, wird der Kunde sicherstellen, dass mit dem Endkunden eine diesem Punkt 16. entsprechende Vereinbarung getroffen wird, die auch DICUBE dazu berechtigt den Endkunden unter Verwendung seines Logos als Kunden der DICUBE zu bezeichnen. Nach Abschluss des Endkundenvertrages wird der Kunde DICUBE diesen Umstand entsprechend nachweisen.

17. Abtretung

17.1 Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten oder übertragen. Allerdings kann DICUBE ohne Zustimmung des Kunden Rechte und Pflichten nach dieser Vereinbarung an verbundene Unternehmen und Rechtsnachfolger übertragen.
17.2 DICUBE ist jederzeit und ohne die vorherige Zustimmung oder Einwilligung des Kunden berechtigt, alle oder Teile der gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leis-tungen und Lieferungen von Dritten erbringen zu lassen.

18. Allgemeines

18.1 Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
18.2 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der AGBs bzw. des Angebotes bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der DICUBE.
18.3 Wichtige Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen-soweit nicht im Einzelfall anderes geregelt – schriftlich, per Telefax oder per E-Mail und sind an den Projektleiter bzw. An-sprechpartner des Empfängers zu richten. Mängelrügen, Rücktritte vom Vertrag und Kündigungen erfolgen eingeschrieben mit firmenmäßiger Zeichnung.

19. Gerichtsstand und Rechtswahl

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für Graz örtlich und sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. DIBUCE ist jedoch auch berechtigt, ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Auf die Rechtsbe-ziehung mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des UN-Kaufrechtsabkommen anwendbar.